Der Stipendienausschuss des BdN entscheidet über Förderungsmittel, die von der Deutschen Botschaft in Kopenhagen als Ausbildungsförderung für junge Nordschleswiger zur Verfügung gestellt werden.
Vergaberichtlinien:
- Nachweis des Schulbesuchs einer Schule des Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig.
- Nachweis einer Mitgliedschaft im Bund deutscher Nordschleswiger.
- Studienbescheinigung der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Ausbildung muss SU berechtigt sein. Die Beihilfe kann nur für die SU-Dauer gewährt werden.
- Nachweis eines ständigen Kontaktes zu Institutionen oder Organisationen der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig.
Ergänzende Auskunft erteilt das Deutsche Generalsekretariat, Apenrade.