Kindergartenausschuss
Der Ausschuss arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen der Zuständigkeit und im Rahmen des bewilligten Haushalts.
Der Ausschuss führt die Beschlüsse der Vertretertagung und des Hauptvorstandes aus und unterstützt die Ortsvereine in ihrer Arbeit.
Der Ausschuss ist zuständig...
- als ein koordinierendes Gremium in übergeordneten kindergartenpolitischen Fragen
- als beratendes Gremium bei der Formulierung und Verhandlung kommunaler Übereinkünfte der örtlichen Kindergartenvereine
- für die Personalplanung
- für ein zeitgemäßes Aus- und Fortbildungsangebot für Mitarbeiter in den Institutionen
- für eine beratende Funktion in Schlichtungsfragen
- für die Koordinierung der Einzelhaushaltspläne der angeschlossenen Institutionen
- für eine laufende Überarbeitung der Haushaltspläne und Gesamthaushaltskontrolle
- als beratendes Gremium bei Gebäudeerhaltung und Erweiterung und entscheidet im Rahmen des bewilligten Haushaltes
- als beratendes Gremium bei allen Investitionsmaßnahmen der angeschlossenen Kindergärten und Freizeiteinrichtungen und leitet Empfehlungen an den Hauptvorstand
- für die Behandlung von besonderen Anträgen
Der Ausschuss hat das Recht, in seinem Zuständigkeitsbereich Fragen zu verhandeln sowie Vorschläge zu erarbeiten und an zuständige Gremien weiterzuleiten, z.B. in Fragen ...
- der Zusammenarbeit der Institutionen untereinander
- der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Volksgruppe
- der Arbeit unserer Einrichtungen im Hinblick auf Wünsche und Erwartungen der Eltern und der Volksgruppe.