Organisation
Örtliche Vereine
Träger der Einrichtungen (Kindergärten und Schulen) sind die örtlichen Vereine. Jeder Verein ist selbstständig mit eigener Satzung, Mitgliedern und einem verantwortlichen Vorstand. Die Aufgaben des Vorstandes sind zum einen durch das Gesetz geregelt, zum anderen durch die gegebene Satzung des Vereins vorgegeben.
In der Regel sind die Mitglieder aus der Elternschaft der betreffenden Einrichtung. So gesehen sind die Eltern mitbestimmend und mitverantwortlich für den Kindergarten bzw. für die Schule, wo sie ihre Kinder angemeldet haben. Jeder Kindergarten und jede Schule hat einen eigenen Haushalt. Die pädagogische Leitung liegt in den Händen der Leiterin bzw. des Leiters, aber die übergeordnete Verantwortung für die Einrichtung hat immer der Vorstand.
Die örtlichen Vereine wählen Vertreter in die nachfolgenden Gremien und haben somit ein Mitspracherecht in den jeweiligen Arbeitsbereichen des DSSV.
Vertretertagung
Für die Bereiche Kindergärten, Schulen und Gymnasium gibt es laut Satzung die jährliche Vertretertagung.
Auf der Vertretertagung legen die Ausschüsse ihre Jahresberichte ab. Die übergeordneten Leitlinien, die Zielsetzung und die pädagogische Arbeit werden im Rahmen einer Jahrestagung mit Konferenzteil diskutiert und evtl. beschlossen.
Hauptvertretertagung
Die Hauptvertretertagung ist das höchste verbandspolitische Organ des DSSV. Im Rahmen der Hauptvertretertagung werden die verbandspolitischen Rahmenrichtlinien erarbeitet und verabschiedet. Auf der Hauptvertretertagung wird der Vorsitzende des DSSV gewählt. Seine Stellvertreter sind die Vorsitzenden der festen Ausschüsse.
Hauptvorstand
Der Hauptvorstand führt die Beschlüsse der Hauptvertretertagung aus und koordiniert die Gesamtarbeit des DSSV.
Der Gesamthaushalt des DSSV wird vom Hauptvorstand verabschiedet. Der Hauptvorstand vertritt den DSSV in verbandspolitischen und wirtschaftlichen Fragen.
Außerdem vertritt der Hauptvorstand den Verband gerichtlich und außergerichtlich und ist zeichnungsberechtigt in Verbindung mit Haus und Grundbesitz und anderen Dispositionen.
Der Hauptvorstand setzt sich zusammen aus:
- der oder dem Vorsitzenden
- jeweils 3 Vertretern der Ausschüsse für Kindergärten und Schulen
- 2 Vertretern des Ausschusses für das Gymnasium
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Bundes
deutscher Nordschleswiger
- Vorsitzende des Bezirkspersonalrates
Nordschleswig der Lehrer
Ohne Stimmrecht:
- Geschäftsführer/in des DSSV
- Schulrätin/Schulrat des DSSV
- sozialpädagogische/r Berater/in
- Leitung des Gymnasiums
- Sekretäre der Ausschüsse
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Einschulungstag - Alles ist spannend und neu