Schulausschuss
Der Ausschuss arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen der Zuständigkeit für:
- Koordinierung übergeordneter Schulfragen
- Koordinierung der Personalplanung der Schulen
- Annahme der Fachanforderungs- und Stundenpläne
- Aus- und Fortbildungsangebote der Mitarbeiter an den Schulen zu sichern
- Aus- und Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige sichern
- Beratend tätig bei der Formulierung kommunaler und staatlicher Absprachen
- Beratend tätig bei Schlichtungsfragen
Der Ausschuss arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen des bewilligten Haushaltes und ist zuständig für:
- Koordinierung der Einzelhaushaltspläne der Schulen
- laufende Überarbeitung der Haushaltspläne und der Gesamthaushaltsüberwachung
- beratendes Gremium für Gebäudeerhaltung und Erweiterung
- beratendes Gremium für Investitionsmaßnahmen
- behandelt Anträge im Rahmen der Haushaltsplanung
Der Ausschuss verhandelt Fragen und erarbeitet Vorschläge und leitet diese an zuständige Gremien, wie z.B.:
- Zusammenarbeitet der Schulen untereinander und mit anderen Einrichtungen der Volksgruppe
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Institutionen
- Wünsche und Bedürfnisse der Eltern und der Volksgruppe.